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Antrag Verwendung/Provisorische Zuweisung 2017/18

Die Gesuche um Verwendung auf Integrationsstellen, Verwendung der StellenverliererInnen, Vwendung der Lehrpersonen des Landestellenplans oder provisorische Zuweisung (persönliche Gründe) oder die Zuweisung der lehrpersonen des Landeszusatzstellenplans müssen innerhalb Freitag. 28. April eingereicht werden. Die Gesuche können direkt in der Schule abgegeben werden, oder innerhalb 12 Uhr dees 28.04 direkt im Schulamt. Siehe Rundschreiben und Gesuche

 

Ladinisches Schulamt- 2017/18 Part-time, Sabbathjahr, Reduzierung Unterricht etc.

Die Anträge um Umwandlung eines Vollzeitauftrages in Teilzeit,  um Änderung des Teilzeitverhältnisses, um die mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit (Sabbathjahr) sowie um besondere Teilzeit müssen in der eigenen Schule abgegeben werden. Der Termin gilt auch für den Antrag um Reduzierung der Unterrichtszeit - Vorruhestandsregelung. Siehe Rundschreiben und Vorlagen.

 

Italienische Schule Landes- und Schulranglisten 2017/18

Das italienische Schulamt hat den Termin für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2017/18 auf den 24. März festgelegt.   Der Termin des 24. März gilt für die Eintragung in die Landesranglisten, die Neuberechnung der Punkte oder die Änderung des Zulassungstitel und die Eintragung mit Vorbehalt, sowie für die Eintragung in die Schulranglisten.
Für weitere Informazionen

Eintragung in die Rangordnung der Musikschulen des Landes

Laut Mitteilung des Schulamtes wird in Zunkunft die Besetzung der  Stellen für den Instrumentalunterricht an Mittel- und Oberschulen in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgen. Deshalb wird den Lehrpersonen empfohlen, sich bereits für das Schuljahr 2017/18 auch in die Rangordnungen für die Vergabe der Aufträge in den Musikschulen des Landes einzutragen. Der Termin für die Eintragung zur Vergabe von befristeten Unterrichtsaufträgen ist der 28.

Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für Schuljahr 2017/18

Das deutsche Schulamt hat den Termin für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2017/18 auf den 10. März festgelegt. Die Gesuche  müssen entweder persönlich im Schulamt abgegeben werden (innerhalb 12 Uhr) oder mittels Einschreibebrief mit Rückantwort an das Deutsche Schulamt gerichtet werden.   Der Termin des 10. März gilt für die Eintragung in die Landesranglisten, die Neuberechnung der Punkte oder die Änderung des Zulassungstitel und die Eintragung mit Vorbehalt, sowie für die Eintragung in die Schulranglisten.