Änderungen nach dem gv.D. Nr. 105/2022: "referente unico" für die Betreuung des Angehörigen mit schwerer Beeinträchtigung abgeschafft; Lebenspartner:innen mit eingetragener Partnerschaft und nichteheliche Lebenspartnerinnen mit den ehelichen Lebenspartner:innen gleichgestellt; Sonderurlaub muss innerhalb 30 Tagen gewährt werden.
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