Einreichsfrist für die Gesuche: 19. Dezember 2024; Auflösung der Vorbehalte bis 15. Mai 2025 möglich. Bitte beachten Sie das Rundschreiben Nr. 40/2024 und den Beschluss der Landesregierung Nr. 933/2024 (Neuregelung der Schul- und Landesranglisten)
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