Einreichsfrist für die Gesuche: 19. Dezember 2024; Auflösung der Vorbehalte bis 15. Mai 2025 möglich.
Bitte beachten Sie das Rundschreiben Nr. 39/2024 und den Beschluss der Landesregierung Nr. 933/2024 (Neuregelung der Landes- und Schulranglisten)
- Startseite
- Über uns
-
Themenbereiche
- Verträge & Bestimmungen